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Weihnachtshilfe

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Kinder, die in Armut leben, müssen im Alltag auf vieles verzichten. Auch die Geschenke an Weihnachten fallen knapp aus. Damit diese Kinder dennoch ein schönes Weihnachtsfest erleben, springt die Weihnachtshilfe des WESER-KURIER ein. Seit 25 Jahren sammelt der Verlag jedes Jahr Spenden, von denen in Not geratene Familien ihren Kindern Geschenke kaufen. „Wir und das Sozialressort wollen Wünsche erfüllen, die sonst unerfüllt bleiben“, sagt die Vorsitzende des Vereins Aktion Weihnachtshilfe und Chefredakteurin Silke Hellwig.

Auch in diesem Jahr versteigern wir – dank der großzügigen Unterstützung von Sponsoren – exklusive Erinnerungsstücke und Erlebnisse, die im kommenden Jahr veranstaltet werden. Welche besonderen Geschenke Sie ersteigern können, lesen Sie hier. Der Erlös der Versteigerung kommt der Weihnachtshilfe zugute. Der Dank gilt allen Institutionen und Menschen, die sich für die gute Sache beteiligen.

Die Höchstgebote werden zwei Mal täglich hier veröffentlicht, sobald die ersten Angebote eingegangen sind (Auktion ist beendet).

Übersicht der aktuellen Höchstgebote

  • Straßenbahn fahren: 340 Euro
  • Bürgerschaftsdinner: 1.000 Euro
  • Werder-Fan-Paket: 700 Euro
  • Tierpfleger: 280 Euro 
  • Domführung: 200 Euro 
  • Saxe-Mette-Wein: 200 Euro Mindestgebot
  • Werder-Reporter: 800 Euro
  • Bremen-Karikatur: 250 Euro Mindestgebot
  • ÖVB Backstage: 150 Euro Mindestgebot
  • Weinreise im Ratskeller: 426 Euro
  • Großmarkt-Frühstück: 200 Euro 
  • Opernvorstellung im Orchestergraben verfolgen: 366 Euro
  • Sonderschicht an Bord: 200 Euro
  • Kinder-Kino-Nachmittag: 300 Euro
  • Pressehaus-Visite: 300 Euro
  • Eisrevue: 236 Euro 

Sie können ab sofort mitsteigern: Schicken Sie Ihr Angebot mit dem jeweiligen Stichwort im Betreff an weihnachtshilfe-auktion@weser-kurier.de. Immer wieder zwischendurch werden die Höchstgebote – ohne Namensnennung – auf dieser Seite und in der Printausgabe des WESER-KURIER  veröffentlicht, sodass Sie Ihr Angebot noch einmal überdenken und erhöhen können.

Die Versteigerung endet am Mittwoch, 20. Dezember, 14 Uhr. Einige der Erlebnisse, die im kommenden Jahr stattfinden, sollen journalistisch begleitet werden. Die Leserinnen und Leser, die die besonderen Aktionen ersteigern, sollten damit einverstanden sein.

Wer ist dabei?

Träger der „Spendenaktion Weihnachtshilfe“ ist ein mildtätiger Verein, der aus führenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mediengruppe des WESER-KURIER, der Sparkasse und der Senatorin für Soziales besteht. Außerdem beteiligen sich viele Unternehmen und Privatpersonen. Dieses Jahr dabei sind zum Beispiel die Bremer Philharmoniker, die Bremische Bürgerschaft, der Großmarkt, Werder Bremen, das Theater Bremen, Bremenports und viele mehr. Jede noch so kleine Spende ist willkommen.

Warum machen wir das?

Es gibt Familien – und das sind gefühlt mehr als noch vor Jahren –, die es nicht schaffen, ihren Kindern zu Weihnachten Wünsche zu erfüllen. Dafür fehlt das Geld, warum auch immer. Es geht um praktische Dinge, wie einen Schreibtisch, ein Fahrrad oder Winterstiefel. Der WESER-KURIER, die Sozialsenatorin und ihr Ressort sowie die Sparkasse helfen schnell und unbürokratisch.

Wer profitiert?

Die Spenden sollen Bremer Kindern im Alter bis zu 12 Jahren zugute kommen, die in bedürftigen Familien aufwachsen. Diese Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist das Sozialressort mit im Boot. Die Mitarbeiter nehmen die Anträge entgegen und prüfen sie. Jedes Jahr stellen mehr Berechtigte Anträge, als Geld da ist.

Wann werden die Spenden verteilt?

Die ersten Wünsche werden erfüllt, sobald genug Geld auf dem Konto ist. Die letzten Zusagen werden erfahrungsgemäß Ende Januar oder Anfang Februar des Folgejahres verschickt.

Wenn es mehr Bewerber als Geld gibt: Nach welchen Kriterien wird entschieden, wessen Wunsch erfüllt wird?

Es wird geschaut, ob die Antragsteller schon einmal bei der Weihnachtshilfe Geld erhalten haben, wie dringend es ist und wer am meisten Hilfe benötigt.

Ist die Aktion nur auf Weihnachten beschränkt?

Gespendet werden kann das ganze Jahr über. Die Ausschüttung erfolgt schwerpunktmäßig um Weihnachten herum. Wer nicht nachweisen kann, dass er das Geld für die beantragte Sache ausgegeben hat, wird von der Aktion ausgeschlossen.

Wer bedürftigen Bremern helfen möchte, kann das ganze Jahr über an das Weihnachtshilfekonto bei der Sparkasse spenden: IBAN DE 22 2905 0101 0001 1650 00.

Gibt es Wünsche, die nicht erfüllt werden?

Ausgeschlossen ist die Übernahme der Kosten für Fernseher, Spielkonsolen und Gameboys.

Spenden Sie jetzt!

Soziale Gerechtigkeit ist den Menschen in diesem Land laut Umfragen wichtig. Auch jenen, denen es an nichts mangelt, ist es nicht einerlei, dass andere existenzielle Sorgen haben. Und das bleibt niemandem verborgen, der mit wachem Blick durch die Stadt geht: Frauen und Männer sammeln Flaschen, betteln, verkaufen die Zeitschrift der Straße.

Und die Kinder? Sie wissen meist schon in einem sehr frühen Alter, was Armut bedeutet. Es heißt auf etwas zu verzichten, wovon andere erzählen – auf Kino- und Freimarkt-Besuche, auf Geburtstagspartys und Urlaubsreisen. Damit auch die Mädchen und Jungen, die ansonsten stets zurückstecken müssen, Weihnachten als ein besonderes Fest erleben können, gibt es seit fast 20 Jahren die Weihnachtshilfe, die der WESER-KURIER, das Sozialressort und die Sparkasse Bremen organisieren.

Mit Ihrer Spende gelingt es seit vielen Jahren, bescheidene Kinderwünsche zu erfüllen. Mit Ihrer Spende gelingt es aber vor allem, Kindern und ihren Eltern zu signalisieren, dass ihre schwierige Lage gesehen wird, dass man an sie denkt, dass sie nicht alleine sind. Jahr für Jahr reichten die Spenden der Weihnachtshilfe leider nicht, um alle berechtigten Anträge zu berücksichtigen. Jahr für Jahr gehen Kinder leer aus. Helfen Sie, ihre Zahl so klein wie möglich zu halten. Kein Betrag ist zu gering.

Wenn Sie direkt helfen wollen, können Sie Geldspenden auf das Konto der „Spendenaktion Weihnachtshilfe e.V.“ einzahlen.

Die IBAN-Nummer lautet: DE 22 2905 0101 0001 1650 00 bei der Sparkasse Bremen (BIC: SBREDE22XXX)

Mit dem Überweisungsträger, den Sie hier herunterladen und ausdrucken können, können Sie Ihre Spende noch bequemer überweisen.

Ihre Zuwendung ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig!

Dieser Beleg gilt bis 200 Euro zusammen mit Ihrem Kontoauszug oder Buchungsbestätigung Ihrer Bank als Zuwendungsbestätigung. Für Zuwendungen über 200 Euro erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung übersandt,  sofern Ihre volle Anschrift aus dem Überweisungsformular zu entnehmen ist.

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